Notice: Die Funktion WP_Scripts::add wurde fehlerhaft aufgerufen. Das Skript mit dem Handle „fwheg-form-validation“ wurde mit nicht registrierten Abhängigkeiten in die Warteschlange gestellt: nf-front-end-deps. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.9.1 hinzugefügt.) in /var/www/vhosts/fwheg.de/httpdocs/portal/wp-includes/functions.php on line 6131
Test image alt text

Erhöhung des Sparerpauschbetrages – Freistellungsaufträge


Füllfederhalter

Der Bundesrat hat dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Damit wurden von der Bundesregierung einige Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.

Unter anderem wird der Sparerpauschbetrag erhöht. Ab dem
1. Januar 2023 ergeben sich folgende Änderungen:
Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 801,00 € auf 1.000,00 €.

Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern/innen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602,00 € auf 2.000,00 €.

Sollte Ihr Freistellungsauftrag derzeit niedriger als die aktuelle Obergrenze sein, haben wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 % erhöht.

Wir haben Ihre uns erteilten Freistellungsaufträge zum 01.01.2023 automatisch angepasst. Sie müssen hierfür nicht weiter tätig werden.